Ungewollte Schwangerschaft? Sie haben wahrscheinlich viel um die Ohren. Manchmal ist ein Schwangerschaftsabbruch in Ihrem Land nicht möglich. Im Ausland ist der Schwangerschaftsabbruch jedoch erlaubt. So wie in den Niederlanden. In unserer Abtreibung klinik in Haarlem oder unserer Abtreibungsklinik in Amsterdam können Sie Ihre Schwangerschaft bis zur 22 Woche abbrechen. Jedem Mädchen und jeder Frau, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, werden die Kosten für den Eingriff von der niederländischen Regierung erstattet. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen: Sie müssen in den Niederlanden arbeiten oder wohnen und im Besitz einer Krankenversicherungsbescheinigung sein. Neben der Krankenversicherungsbescheinigung müssen Sie auch einen gültigen Personalausweis vorlegen können. Kommst du aus dem Ausland? Ist dies der Fall, werden die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch nicht erstattet. Anonymer SchwangerschaftsabbruchWenn Sie sich für die Abtreibungskliniken in Haarlem und Amsterdam entscheiden, ist Ihre Anonymität garantiert. Weder Ihre Familie noch Ihre Krankenkasse werden über den Schwangerschaftsabbruch informiert. Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihre Familie zu konsultieren, ist es ratsam, sich an FIOM zu wenden, eine Stiftung, die sich auf ungewollte Schwangerschaften und Abstammungsfragen spezialisiert hat. Die Aussicht auf einen Schwangerschaftsabbruch ist mit einer großen Unsicherheit verbunden. Ein Gespräch mit einem Experten wird Sie sicher beruhigen. Sie können sich auch anonym an FIOM wenden. Haben Sie gerade erfahren, dass Sie überfällig sind? Sie haben möglicherweise Anspruch auf die Frühabtreibungsbehandlung. Für dieses Verfahren dürfen Sie nicht länger als 6 Wochen und 2 Tage schwanger sein, d.h. mindestens 10 Tage und höchstens 16 Tage zu spät. In den Abtreibungskliniken in Haarlem und Amsterdam wird mit einer Ultraschalluntersuchung festgestellt, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen. Die Behandlung besteht entweder aus einer Saugkürettage oder der Abtreibungspille. In beiden Fällen benötigen Sie keine Überweisung von Ihrem Hausarzt. Auch gibt es keine Bedenkzeit. Wenn die Schwangerschaft mehr als 6 Wochen und 2 Tage zurückliegt, empfehlen wir Ihnen, zunächst Ihren Hausarzt zu informieren. Sobald Sie Ihrem Arzt mitteilen, dass Sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen möchten, beginnt eine fünftägige Bedenkzeit. In dieser Zeit können Sie über Ihre Entscheidung nachdenken: Bin ich mir sicher, gibt es Alternativen? Wenn Sie zu Ihrer Entscheidung stehen, können Sie schnell zu den Abtreibungskliniken in Haarlem und Amsterdam gehen. Es gibt keine Wartezeiten. |
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